Über mich

Erbrecht begleitet Menschen von Geburt an bis weit über den Todesfall hinaus. Genau diese Vielschichtigkeit macht das Fachgebiet für mich seit vielen Jahren besonders spannend. Seit 2001 beschäftige ich mich intensiv mit erbrechtlichen Fragestellungen und habe bereits mehr als 500 Fälle begleitet und Fachbeiträge zum Thema verfasst. Dabei geht es nicht nur um Testamente oder Pflichtteile, sondern oft um ganze Familiengeschichten, wirtschaftliche Interessen, Immobilien, internationale Vermögenswerte und langjährige Konflikte.

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Erbrecht, insbesondere bei Pflichtteilsansprüchen, Enterbungen, Erbengemeinschaften, Immobilien im Erbfall sowie internationalen Nachlassfragen. Zusätzlich beschäftige ich mich laufend mit angrenzenden Bereichen wie Familienrecht, Steuerrecht, Immobilienrecht und der EU-Erbrechtsverordnung. Gerade die Verbindung verschiedener Rechtsgebiete macht viele erbrechtliche Fälle besonders komplex.

Ausbildung & Berufserfahrung:

  • Studium an den Universitäten Würzburg, Lausanne und Genf
  • Referendariat im OLG-Bezirk Bamberg/Freistaat Bayern
  • Angestellter Berater im Bereich Public Affairs / Öffentlichkeitsarbeit / politisches Lobbying
  • Gründung der eigenen Anwaltskanzlei im Herbst 2001, zunächst in Form einer Bürogemeinschaft in Berlin
  • Fachanwalt für Familienrecht – laufende Fortbildung gemäß § 15 FAO
  • Absolvent des Fachanwaltslehrgangs im Arbeitsrecht
  • Fortbildungsbescheinigung des DAV
  • Universitäre Zusatzausbildung zum Wirtschafts-Mediator

Mitgliedschaften:

  • Berliner Anwaltsverein e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen AnwaltVerein e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen AnwaltVerein e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Mietrecht & Immobilien im Deutschen AnwaltVerein e.V.
  • Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
  • Juristische Gesellschaft zu Berlin e.V.
  • Deutscher Juristentag e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Mediation e.V.

Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren

Unsicherheit über Testament, Pflichtteil oder Nachlassregelungen führt oft zu Zeitverlust und vermeidbaren Konflikten. Im Erstgespräch analysiere ich Ihre Situation, prüfe rechtliche Risiken und bespreche mit Ihnen die sinnvollsten nächsten Schritte. Gerade in erbrechtlichen Streitigkeiten ist frühe anwaltliche Beratung oft entscheidend, um wirtschaftliche Nachteile und die Versäumung von Fristen zu vermeiden.

ernst-andreas-kolb-erbrecht